Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1.5.2014

1. Allgemeines

Auch wir kommen um das sogenannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Diese Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien verbindlich und fair zu regeln. Grundlage eines Angebotes und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Erteilung Ihres Auftrages anerkennen. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.

2. Vertragsgegenstand, Annahme, Vertragsschluss, Änderungen

Der Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns zugegangenen Aufträge/Bestellungen zustande oder wenn die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht worden sind.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.

Für die Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages werden pauschal 100,00 Euro netto berechnet. Dieser Betrag fällt bei der Durchführung der Reparatur nicht an.

Wir behalten uns vor, dass sich der angegebene Preis bei Ausführung der Arbeiten ändern kann, falls sich verborgene Mängel herausstellen sollten. Sollte dieser Fall im Laufe der Reparatur auftreten und eine Erhöhung der Kosten um mehr als 15% absehbar sein, so werden wir die Arbeiten unterbrechen und Ihnen eine Mitteilung über die neue Höhe der Kosten zukommen lassen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden, unabhängig davon ob der Auftrag ausgeführt wird oder nicht, in Rechnung gestellt. Die dem Kunden gemachten Angaben und zugänglich gemachten Unterlagen enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte. Die Angabe von Messwerten (z.B. Leistungen, Kraftbedarf, Reichweiten, Messgenauigkeiten etc.) verstehen sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstiger Störungen aus der Umwelt und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich Inhalt des Vertrages werden.

3. Termine

Ich bin bestrebt, vereinbarte Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Ich werde Termine mit dem Kunden schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder sonstige außergewöhnliche Umstände, egal ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, sowie Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (insbesondere eine nicht rechtzeitige Mitwirkung) sind von uns nicht zu vertreten und berechtigen uns das Erbringen der betroffenen Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, soweit sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, insgesamt von der Liefer-/Leistungspflicht. Dauert die Leistungshinderung länger als 6 Monate an, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Daten, Angaben und Informationen des Kunden entstehen, führen nicht dazu, dass wir in Verzug geraten. Die daraus resultierenden Mehrkosten hat der Kunde selbst zu tragen.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

4. Preise

Bei offensichtlichen Rechen- bzw. Schreibfehlern haben wir ein Recht zur Korrektur. Dies gilt auch bei bereits erstellten Rechnungen.

Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro ab Werk ausschließlich Kosten für Verpackung, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation und Inbetriebsetzung) sowie Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten nur für das vorliegende Angebot.

5. Fälligkeit / Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt für die Fälligkeit der Vergütung:

Die Vergütung ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, stehen uns – unbeschadet aller unserer anderen Rechte – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten zu. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt uns vorbehalten.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr für unsere Lieferungen und Leistungen geht mit der An- oder Abnahme, bei Lieferungen spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes auf unseren Kunden über (Incoterms 2010). Dies gilt auch für Teillieferungen/-Leistungen, und zwar selbst dann, wenn wir noch weitere Leistungen (z.B. Transport, Installation oder Inbetriebsetzung) übernommen haben.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Solange ist der Kunde verpflichtet, diese Gegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8. Geheimhaltung

Der Kunde hat alle Unterlagen und Informationen, die er durch uns erhält, solange vertraulich zu behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt sind. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und sind bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen aufzuerlegen.

Wir sind berechtigt, den Kunden in unserer Werbung nach vorheriger Information als Referenzkunden nennen. Dazu gehört auch die öffentliche Demonstration und der Hinweis auf unsere erbrachten Leistungen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

9. Gewährleistung

Wir verpflichten uns, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

Nach Übergabe Lieferungen und Leistungen wird der Kunde diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen wie es sich aus § 377 HGB ergibt. Verletzt der Kunde diese Pflicht, stehen ihm Rechte hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu.

Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.

Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigem Kosten/Aufwand möglich, kann der Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln zurückhalten.

Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang, sofern der Kunde ein Vollkaufmann ist. Diese Frist gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist.

Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Haftung für Sach- und Rechtsmängel.

11. Haftung

Wir haften, sofern die Vereinbarung keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Gesundheitsschäden oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung oder der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Für leichte Fahrlässigkeit hafte ich nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Verden. Wir bleiben jedoch – nach unserer Wahl – berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten geltend zu machen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort, der Sitz oder Vermögen des Kunden befindet. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UNCITRAL / CISG).

13. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets unser Sitz.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.